VERHALTENSKODEX ZUR KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

EIN KOLLEKTIVES ENGAGEMENT

DISZIPLINARMASS- NAHMEN VERHINDERN

Bei Verstößen gegen die in diesem Kodex dargelegten Grundsätzen können Mitarbeiter der Lagardère-Gruppe disziplinarisch belangt werden. Sie sind in den Geschäftsordnungen oder gleichwertigen Dokumenten festgelegt, die in den Einheiten der Gruppe gelten.

Verstöße gegen diese Regeln und Grundsätze können auch dazu führen, dass je nach Land, in dem die Verstöße begangen wurden, Mitarbeiter strafrechtlich und/oder zivilrechtlich verfolgt werden.

BEISPIELE FÜR VERSTÖSSE, DIE DISZIPLINARMASSNAHMEN NACH SICH ZIEHEN: → Rechtsverstöße. → Festgestellter Verstoß gegen eine Richtlinie oder ein Verfahren einer Einheit, die der Lagardère-Gruppe angehört. → Aufforderung an einen Dritten, gesetzeswidrig zu handeln → Weigerung, an einer internen Untersuchung mitzuwirken, die sich auf die mögliche Nichteinhaltung von Gesetzen oder Richtlinien und Verfahren der Gruppe bezieht. → Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter, der in gutem Glauben einen Verstoß gegen Gesetze oder Richtlinien und Verfahren einer Konzerneinheit gemeldet hat. → Weigerung, wirksame Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um festgestellte Verstöße gegen die Einhaltung der Richtlinien und Verfahren der Gruppe zu beheben.

20 • LAGARDÈRE – VERHALTENSKODEX ZUR KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

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